Jugendordnung
der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Berching
I.
1. Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Berching gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Berching zwischen dem 12. und dem 18. Lebensjahr an (Feuerwehranwärter).
2. Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Berching begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
II.
1. Die Jugendgruppe will in gemeinnütziger Weise die Persönlichkeitsbildung ihrer Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und die Ausbildung zu verantwortungsbewussten Feuerwehrmännern/-frauen fördern. Dieser Zielsetzung dienen insbesondere:
a. Pflege des Verantwortungsbewusstseins und des Kameradschaftsgeistes in der Gruppe
b. Förderung des sozialen Engagements
c. staatsbürgerliche Bindung
d. internationale Begegnungen
e. Gestaltung der Freizeit durch Gruppenarbeit, Fahrten, usw.
f. Beteiligung an sportlichen Veranstaltungen der Feuerwehr
g. Mitgestaltung der Traditionspflege der Freiwilligen Feuerwehren.
2. Die Mitglieder der Jugendgruppe gestalten ihr Gruppenleben auf der Grundlage der vorstehenden Ziele und Aufgaben selbständig. Für den Ausbildungs- und Einsatzdienst gelten die dafür getroffenen Bestimmungen
III.
1. Organe der Jugendgruppe sind der Gruppensprecher (Jugendsprecher) und sein Stellvertreter.
2. Die Jugendgruppe trifft sich einmal jährlich zu Beginn des Jahres zu einer Gruppenversammlung. Dazu sind alle Mitglieder der Jugendgruppe rechtzeitig zu laden. Die Gruppenversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Jugendgruppe anwesend ist.
3. Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) und sein Stellvertreter werden durch die Gruppenversammlung für die Dauer eines Jahres aus dem Kreis der Jugendgruppe gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wiederwahl ist zulässig.
Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) vertritt die Belange der Jugendgruppe im Rahmen der Ziffer II. 1. genannten Zielsetzungen und Aufgaben. Er sucht dabei die Zusammenarbeit mit dem für den Ausbildungs- und Einsatzdienst der Feuerwehranwärter zuständigen Jugendwart und stimmt mit ihm die Tätigkeiten der Jugendgruppe im Verhältnis zum Ausbildungs- und Einsatzdienst ab.
IV.
1. Die Jugendgruppe verfügt über eine eigene Kasse. Diese Kasse ist dem Verein angegliedert und wird durch den Kassenwart des Vereines gemäß §11 der Vereinssatzung geführt.
2. In der Gruppenversammlung wird jeweils über die im folgenden Jahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beraten und in geeigneten Fällen Beschluss gefasst.
V.
Die Jugendordnung wurde von der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Berching am 21. Dezember 2019
auf der Grundlage der Muster Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns beschlossen.
Sie wurde am 04. März 2020 durch den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Berching bestätigt.